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Füllungen: Wann zahlt die Krankenkasse?

Füllungen: Wann zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen generell nur einfache/preiswerte Füllungen. Bei Seitenzähnen (Backenzähnen) müssen diese aus Amalgam bestehen, bei Frontzähnen aus Kunststoff/Komposit.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Krankenkassen im Seitenzahngebiet auch teurere Kunststoffversorgungen bezahlen: und zwar bei nachgewiesenen Allergien gegen Bestandteile von Amalgam oder bei Menschen mit schweren Nierenfunktionsstörungen.

Für die Milchzähne von Kindern gibt es inzwischen gute Alternativen zu Amalgam, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden (Glasionomerzemente und Kompomere).

Zuzahlen müssen Sie generell …

  • bei mehrfach geschichteten Kunststoff- bzw. Kompositfüllungen. Diese werden nach Vorbereitung des Zahnes (zur verbesserten Haftung) mit einem Spezialkleber eingefügt. Diese bezeichnet man auch als „dentinadhäsive Rekonstruktionen“.
  • Versorgungen mit Inlays oder Onlays

Die Kasse übernimmt in diesen Fällen nur die vergleichbare preisgünstigste Füllung. Achtung: Bei Entfernen funktionstüchtiger (intakter) plastischer Füllungen beteiligt sich Krankenkasse überhaupt nicht. Sie müssen sie komplett selbst zahlen.

Zu geschichteten Kunststoff- / Kompositfüllungen

Bei diesen müssen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten. Sie weisen jedoch viele Vorteile auf:

  • Sie sind zahnfarben und unauffällig. Es ist kaum ein Unterschied zur umgebenden natürlichen Zahnsubstanz erkennbar.
  • Sie sind amalgam- und metallfrei, stabil und haltbar.
  • die Zahnhartsubstanz wird geschont und stabilisiert.
  • Zur Befestigung im Zahn muss wegen der besonderen Klebetechnik („Adhäsivtechnik“) nur so viel vom Zahn abgetragen werden wie unbedingt notwendig – sogenannte „Unterschnitte“ zur Befestigung der Füllung sind nicht erforderlich. Somit bleibt mehr gesunde Zahnsubstanz erhalten.

Aufwendige Verarbeitung – wichtig für Ästhetik und Haltbarkeit: Bei allen mittelgroßen und großen Füllungen erfolgt das Einfügen schichtweise, wobei jede einzelne Schicht mit einem Speziallicht gehärtet wird.

Dieser aufwendige Aufbau sorgt dafür, dass die Füllung auf Dauer größenstabil bleibt und keine Randspalte entstehen – eine Voraussetzung für Haltbarkeit und die Vermeidung einer (erneuten) Karies.

Wir klären Sie vor der Behandlung über eventuelle Eigenanteile auf und treffen eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen.

Stand der Informationen: Juli 2015

Wir beraten Sie gern persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin.